Exklusive Unterkünfte am Wasser für die schönsten Wochen des Jahres
Urlaub mit Seeblick, direkt am Strand, am Meer oder an einem Fluss und das maximal 500 Meter vom Wasser entfernt. Suchen und finden Sie ein Ferienhaus oder ein Bootshaus am See, eine Ferienwohnung mit Meerblick oder eine Unterkunft direkt am Strand. Finden Sie zahlreiche Angebote für Ihren Traumurlaub und treten Sie direkt mit dem Vermieter in Kontakt.
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März 2026
Zu Gast im Podcast DIE KURZZEITREVOLUTION von Calvin Crustewitz
Der Podcast „Die Kurzzeitrevolution“ von Calvin Crustewitz stellt in seiner aktuellen Folge das Nischenportal „Ferien am Wasser“ vor. Das Buchungsportal hat sich gezielt auf Ferienunterkünfte am Wasser spezialisiert. Im Podcast berichtet Björn Menzel, einer der Gründer von „Ferien am Wasser“, unter anderem wie und warum das Portal überhaupt entstanden ist. Es gab keine Plattform, auf der ausschließlich Ferienobjekte in Wassernähe gebündelt zu finden waren. Aus dieser Lücke heraus entwickelte er gemeinsam mit seiner Partnerin Dr. Catharina Bertram das Portal „Ferien am Wasser“, das heute zahlreiche Unterkünfte in verschiedenen europäischen Ländern präsentiert.
→ Hier können Sie sich die komplette Podcast-Folge anhören
Im Podcast erklärt Björn Menzel, dass das Konzept des Portals bewusst einfach gehalten, aber klar positioniert ist: Gelistet werden nur Objekte, die maximal 500 Meter vom Wasser entfernt sind. Im Gegensatz zu großen Plattformen wie Airbnb oder Booking basiert das Geschäftsmodell nicht auf Provisionen, sondern auf einer festen Jahresgebühr für Inserierende. Die Buchung selbst erfolgt direkt zwischen Gast und Vermieter, wodurch zusätzliche Kosten vermieden werden können.
Ein weiterer Vorteil für Vermieter liegt in der erhöhten Sichtbarkeit und den sogenannten Backlink-Effekten. Durch die Verlinkung auf eigene Webseiten profitieren Anbieter auch außerhalb der Plattform, etwa bei der Auffindbarkeit in Suchmaschinen. Dennoch versteht sich „Ferien am Wasser“ nicht als alleiniger Vertriebskanal, sondern als Ergänzung zu anderen Plattformen und Marketingmaßnahmen.
Björn Menzel erzählt im Podcast „Die Kurzzeitrevolution“ auch, dass der Erfolg des Projekts organisch gewachsen ist und weiterhin ohne großen finanziellen Druck entwickelt werden soll. Er gibt weitere Einblicke h
Februar 2026
Neue EU-Regeln für Fewo-Vermietung - Was muss ich als Gast und Vermieter beachten?
Ab dem 20. Mai 2026 gibt es eine neue EU-Regelung für die Vermietung von Ferienunterkünften, die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung. Dabei geht es u.a. um die Registrierung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Was bedeutet die EU-Verordnung genau? Was müssen Gäste von Fewos nun beachten? Und was sollten Vermieter tun, um die EU-Verordnung einzuhalten? Wir geben einen Überblick zu allen wichtigen Fragen. Dazu haben wir mit Michelle Schwefel gesprochen, der Geschäftstellenleiterin des Deutschen Ferienhausverbands.
Was steht in der neuen EU-Verordnung für die Fewo-Vermietung?
Michelle Schwefel: Die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung schafft erstmals einen einheitlichen, rechtssicheren Rahmen zur Erhebung von Daten im Bereich der Ferienwohnungsvermietung mit dem Ziel, mehr Transparenz in den stark fragmentierten Markt zu bekommen. Es geht darum, Licht in die Blackbox zu bringen und belastbare Daten zu erfassen – also wie viele und welche Unterkünfte gibt es, wo liegen sie und wie sind sie ausgelastet.
Was genau ändert sich mit der neuen EU-Verordnung in der Fewo-Vermietung?
Schwefel: Kernstück der KV-VO ist ein Online-Registrierungsverfahren. Das wird allerdings nicht national ausgerollt, sondern auf lokaler Ebene. D. h. Vermieter, die ihre Ferienunterkunft in einer Stadt oder Gemeinde mit Registrierungsverfahren anbieten, müssen sich registrieren und Informationen zu sich und ihrer Immobilie angeben. Sie erhalten dann sofort eine Registrierungsnummer, die sie in ihren Inseraten angeben müssen. Tun sie das nicht, oder stellt sich heraus, dass die Angaben falsch sind, ist die Plattform verpflichtet, das Inserat zu entfernen; außerdem können Strafen fällig werden.
Ob eine Kommune ein Registrierungsverfahren einrichtet, kann diese selbst entscheiden. Sie muss das auch nicht zum Stichtag am 20. Mai machen, sondern kann das jederzeit später vorsehen. Eine Ausnahme gilt aber: Kommunen mit einem bestehenden Zwe